| 1. |
Geltungsbereich, Allgemeines |
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| 1.1. |
Unsere Allgemeinen Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen (im folgenden: Allgemeine
Geschäftsbedingungen) gelten für alle unsere Lieferungen
und Leistungen, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen,
sofern nicht wie für anwendungstechnische Beratung, die über
die reine Produktinformation hinausgeht, insbesondere
Systemberatung gesonderte Abreden getroffen werden müssen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht.
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| 1.2. |
Alle früheren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hierdurch aufgehoben. |
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| 1.3. |
Soweit im folgenden
vom Kaufgegenstand die Rede ist, umfaßt dieser Begriff Hard-
und Software sowie Zubehör gleichermaßen.
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| 2. |
Zustandekommen des Vertrages |
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| 2.1. |
Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Auf Angebote hin kommen
Verträge mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung,
oder spätestens mit Übergabe des Kaufgegenstandes zustande.
Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die
Auftragsbestätigung und unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen
bedürfen stets unserer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung.
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| 2.2. |
Verträge
kommen auch durch Annahme von Bestellungen von Kunden zustande.
Solche Bestellungen sind bindende Angebote, die wir durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des
Kaufgegenstandes annehmen.
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| 2.3. |
In
dem Entfernen der Verpackung des übergebenen Kaufgegenstandes
durch den Kunden ist stets eine Angebotsannahme zu sehen. |
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| 3. |
Lieferzeit und Lieferung
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| 3.1. |
Sofern
eine Lieferfrist vereinbart ist, beginnt diese mit der Absendung
der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer
vereinbarten Anzahlung.
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| 3.2. |
Die
Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Kaufgegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
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| 3.3. |
Wird
die von uns geschuldete Lieferung und Leistung durch
unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände verzögert
(z.B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen,
Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen jeweils auch bei
unserem Vorlieferanten- sowie nicht rechtzeitige
Selbstbelieferung), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung
um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
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| 3.4. |
Die
Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden
zur Bereitstellung der technischen Voraussetzungen für die
gegebenenfalls erforderliche Inbetriebnahme voraus.
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| 3.5. |
Teillieferungen
sowie Lieferungen vor der angegebenen Lieferzeit sind zulässig.
Fixgeschäfte tätigen wir nicht.
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| 3.6. |
Sollte
dem Kunden aufgrund eines von uns verschuldeten Verzuges ein
Schaden erwachsen, so ist er nur dann berechtigt, eine
Verzugsentschädigung zu fordern, wenn der Verzug zumindest auf
grober Fahrlässigkeit beruht. Das Recht zur Geltendmachung
setzt ferner voraus, daß wir eine vom Kunden schriftlich
gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten haben.
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| 3.7. |
Wird
ein Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden wir,
beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die
durch die weitere Vorhaltung und Lagerung entstandenen Kosten,
bei Lagerung in unserem Lager mindestens
0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat,
berechnen.
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| 4. |
Abnahme und Gefahrtragung |
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| 4.1. |
Die Lieferung erfolgt durch Versand ab Lager.
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| 4.2. |
Wird
der Liefergegenstand vom Kunden übernommen, so geht die Gefahr
des Untergangs, der Beschädigung und Verschlechterung des
Kaufgegenstandes mit der Übernahme auf ihn über. Im Falle der
Versendung geht die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung und
Verschlechterung des Kaufgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den
Kunden über, in welchem wir die Ware an einen Spediteur oder
Frachtführer übergeben, spätestens jedoch mit Verlassen des
Lagers, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die
Versendungskosten, Anfuhr und Aufstellung oder die Installation
und Konfiguration übernommen haben.
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| 4.3. |
Ist
der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert sich die
Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige
der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
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| 4.4. |
Angelieferte
Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom
Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziffer 5. entgegen- und
abzunehmen.
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| |
| 5. |
Mängelrügen
und Gefahrtragung |
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| 5.1. |
Gewährleistungsansprüche
setzen im kaufmännischen Verkehr voraus, daß die
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten der §§ 377, 378 HGB
beachtet werden.
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| 5.2. |
Ist
der Kunde nicht Kaufmann, so setzen Gewährleistungsansprüche
bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge und bei
nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb der Verjährungsfrist
für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch voraus.
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| 5.3. |
In
Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung treten wir
hiermit unsere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche
gegen unsere Lieferanten wegen mangelhafter Lieferung an den
Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an. Die Gewährleistungsansprüche
des Kunden beschränken sich zunächst auf die Geltendmachung
der ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche.
|
|
| 5.4. |
Sofern
und soweit der Kunde die ihm abgetretenenen Ansprüche nicht
durchsetzen kann (z.B. wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe
oder ernsthafter Weigerung des Dritten), sind wir dem Kunden zur
Gewährleistung verpflichtet. Dabei sind wir nach unserer Wahl
zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Bei Lieferung von Hardware haben wir ein einmaliges, bei
Lieferung von Software ein dreimaliges Nachbesserungsrecht. Im
Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum
Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die
Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht
wurde.
|
|
| 5.5. |
Sind
wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder
nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten
haben, oder schlägt in sonstiger Weise die ein- oder mehrmalige
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach
seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
entsprechende Änderung des Kaufpreises zu verlangen.
|
|
| 5.6. |
Die
Gewährleistungsfrist für die Mangelbeseitigung bzw.
Ersatzlieferung beträgt 6 Monate seit Lieferung.
|
|
| 5.7. |
Soweit
sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Kunden -gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Kaufgegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Kunden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt darüber
hinaus
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|
a) bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegenstandes durch den Kunden oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung, |
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|
|
b) bei
fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder
Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden,
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|
c) bei
schuldhafter Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
(Benutzerhandbuch) und Wartungs- bzw. Pflegeanweisungen,
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|
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d) bei
natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht von
uns zu vertreten sind,
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|
e) wenn
der Kunde uns zur Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten bzw.
Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise Zeit und
Gelegenheit gewährt,
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|
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|
f) bei
Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter
Zusatzgeräte und
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|
|
|
g) bei
Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht
ausdrücklich freigegeben wurden.
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|
| |
| 5.8. |
Für
den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung
haften wir ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur
insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen
des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde
verpflichtet, vor Beginn von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten
eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
|
|
| 5.9. |
Die
vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung geltend macht.
|
|
| 5.10. |
Die
Haftungsfreizeichnung gilt gegenüber Kaufleuten gleichwohl,
wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurde, es sei
denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer vertraglichen
Hauptpflicht. Daneben ist die Ersatzpflicht auf den
vorhersehbaren, nicht untypischen Schaden begrenzt.
|
| |
| 6. |
Gesamthaftung |
|
| 6.1. |
Soweit
gemäß Ziffer 5 unsere Haftung auf Schadensersatz
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle
Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen,
Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus
Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.
|
|
| 6.2. |
Die
Regelungen gemäß Ziffer 6.1. gelten nicht für Ansprüche gemäß
§§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem
Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
|
|
| 6.3. |
Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
|
| |
| 7. |
Preise
und Zahlungen |
|
| 7.1. |
Maßgebend
sind die von uns genannten Preise. Nur im nichtkaufmännischen
Verkehr ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten.
Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart ist,
gelten die Preise ab Lager. In den Preisen
für Hardware und Standardsoftware sind die Kosten für eine
handels- bzw. herstellerübliche Verpackung enthalten, zu den
Preisen für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und
Verbrauchsmaterialien treten diese Kosten hinzu.
|
|
| 7.2. |
Eine
Anlieferung der Kaufgegenstände, eine Aufstellung von Geräten
(Hardware) und Installation von Programmen (Software) durch uns
sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal wird
gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde.
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|
| 7.3. |
Zahlungen
des Kunden haben - sofern sie nicht bei Übergabe sofort in
vollem Umfange zu leisten sind - innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug auf ein von uns benanntes Konto zu
erfolgen.
|
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| 7.4. |
Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
endgültig verfügen können.
|
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| 7.5. |
Kommt
der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim
Kunden vor, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig
zu stellen, auch wenn wir bereits Wechsel oder Schecks
angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die
Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen
einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, sind
wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei
Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die
Setzung einer Nachfrist.
|
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| 7.6. |
Ab
Verzugseintritt zahlt der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 4 %
über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank. Sofern wir einen höheren Schaden nachweisen, können
wir dessen Ersatz verlangen. Sofern der Kunde einen niedrigeren
Schaden nachweist, hat er nur diesen zu ersetzen.
|
|
| 7.7. |
Das
Recht zur Aufrechung steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem selben
Vertragsverhältnis beruht.
|
| |
| 8. |
Eigentumsvorbehalt |
|
| 8.1. |
Bis
zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an den Kaufgegenständen
vor.
|
|
| 8.2. |
Der
Kunde ist verpflichtet, die Kaufgegenstände pfleglich zu
behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
|
|
| 8.3. |
Bei
Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
|
|
| 8.4. |
Über
Hardware und Zubehör darf der Kunde im ordentlichen Geschäftsgang
weiterverfügen, über die Software nur, wenn es sich um einen
endgültigen Erwerb handelt; bei Zurverfügungsstellung von
Nutzungsrechten an Programmen sind alle Eigentumsrechte des
Herstellers/Lizenzgebers zu beachten. Für sie besteht mithin
grundsätzlich ein Veräußerungsverbot. Eine Weiterverfügung
an solche Endabnehmer, die die Abtretung der gegen sie
gerichteten Entgeltforderung ausgeschlossen oder beschränkt
haben, ist nicht statthaft. Andere Verfügungen, insbesondere
Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware,
sind dem Kunden ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.
|
|
| 8.5. |
Wir
geben bereits jetzt die uns zustehenden Sicherheiten insoweit
frei, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
|
|
| 8.6. |
Erfüllt
der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung seine Leistungspflicht
nicht, sind wir berechtigt, die Kaufgegenstände
herauszuverlangen und zu verwerten. Ein Rücktritt liegt darin
nur dann, wenn auf den Vertrag das VerbrKrG Anwendung findet, es
sei denn, wir einigen uns mit dem Kunden, diesem den gewöhnlichen
Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Wegnahme zu
vergüten.
|
| |
| 9. |
Vervielfältigung,
Änderung, Weitergabe und Programmschutz |
|
| 9.1. |
Dem
Kunden ist die Vervielfältigung und Änderung der ihm
verkauften und/oder zur Nutzung überlassenen Software sowie die
vorübergehende Überlassung oder Erteilung von Unterlizenzen an
Dritte untersagt.
|
|
| 9.2. |
Die
Entfernung von Programmschutzmechanismen ist unzulässig. |
| |
| 10. |
Anwendbares
Recht, Erfüllungsort |
|
| 10.1. |
Für
die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen
dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen
Warenkauf (Convention on the International Sale of Goods) ist
ausgeschlossen.
|
|
| 10.2. |
Alleiniger
Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist unser Geschäftssitz. |
| |
| 11. |
Gerichtsstand |
|
| 11.1. |
Für
alle Streitigkeiten, welche sich im Geschäftsverkehr ergeben,
auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen, ist,
sofern der Kunde Kaufmann ist, als ausschließlicher
Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart.
|
|
|
Wir
haben auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
|
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|